TK Elevator Konzernbetriebsrat TK Elevator überstellt Abmahnung am 06.05.2026 an Haupteigentümer Cinven

Doch der Konzernbetriebsrat wurde nicht einmal empfangen. Eine direkte Kommunikation zum Abmahnungsgrund, dem Verstoß gegen die Betriebsrätliche Mitbestimmung, konnte erneut nicht stattfinden. Jetzt stehen die Zeichen jetzt auf Sturm.

Berlin, 01.05.2013 Kundgebung und Demonstration des DGB zum 1. Mai in Berli


Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, das der Betriebsrat rechtzeitig und umfassen vor einer beabsichtigten Maßnahme zu informieren ist. Nur so kann ein

Betriebsrat seine Mitwirkungsrechte in der gebotenen Sorgfalt ausüben.

Mitten in den in Verhandlungen zu einem Zukunftstarifvertrag in Zusammenhang eines möglichen Börsenganges, gab der CEO Uday Yadav den Beschäftigten bekannt, dass TK Elevator an den Konkurrenten KONE verkauft werden soll. Ohne vorher die Betriebsratsgremien informiert zu haben.

Übergabe Abmahnung